FAQ für Mietende
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Mietverhältnis, Wohnungsübergaben, Reparaturen und mehr.
Informieren Sie sich hier um bestens vorbereitet zu sein!
Übergeben Sie die Wohnung an uns bitte in einem sauberen, ordentlichen und schadensfreien Zustand. Hierzu befolgen Sie bitte die entsprechenden Regelungen des Mietvertrags. Falls während Ihrer Mietzeit eventuell Schäden entstanden sein sollten, sind Sie zu deren rechtzeitiger Beseitigung vertraglich verpflichtet. Schönheitsreparaturen führen Sie bitte ebenfalls – sofern notwendig – entsprechend der mietvertraglichen Vereinbarungen fachgerecht aus. Sie sind sich nicht sicher, welche Arbeiten vor der Wohnungsübergabe durchgeführt werden müssen? Kein Problem! Gerne bieten wir Ihnen an, die Wohnung gemeinsam vorab mit Ihnen durchzusehen. So können wir einvernehmlich klären, was zu tun ist – und was nicht.
Nach Erledigung der notwendigen Arbeiten werden wir mit Ihnen einen Abnahmetermin vereinbaren. Hier wird auch ein Abnahmeprotokoll gefertigt und alle vorhandenen Wohnungsschlüssel übergeben. Betriebs- und Heizkosten werden für ein Kalenderjahr abgerechnet. Sie erhalten im Laufe des folgenden Kalenderjahres die anteilige Abrechnung. Daher ist es wichtig, dass Sie uns Ihre neue Anschrift mitteilen.
Für einen einfachen und sicheren Zahlungsablauf empfehlen wir die Einrichtung eines Lastschriftverfahrens ab dem ersten Tag Ihrer Mietzeit. Bitte füllen hierfür die Einzugsermächtigung aus, unterschreiben Sie diese und senden Sie sie rechtzeitig an uns zurück. Ab dem Mietbeginn werden wir die Miete monatlich per SEPA-Basis-Lastschrift einziehen, spätestens bis zum dritten Werktag jedes Monats. Sollte dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, erfolgt die Abbuchung am nächsten Werktag.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Einzugsermächtigung automatisch widerrufen. Bei etwaigen Nachforderungen bitten wir Sie, manuell auf das angegebene Mietkonto zu überweisen.
Bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung ist darauf zu achten, dass weder die anderen Mieter belästigt noch die Wohnung beschädigt wird. Kleintiere wie Hamster, Fische oder Kaninchen können gehalten werden, vorausgesetzt, ihre Anzahl bleibt moderat. Für größere Tiere wie Hunde oder Katzen ist in den meisten Mietverträgen festgelegt, dass vorher die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.
Richtiges Heizen und Lüften kann sich deutlich auf Ihre Energiekosten auswirken und Schimmelbildung effektiv vorbeugen. Hier sind einige wichtige Tipps:
1. Heizung auch bei Abwesenheit nicht komplett ausschalten: Senken Sie die Temperatur nur leicht ab, da das ständige Aufheizen mehr Energie verbraucht.
2. Türen zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen halten: Verhindern Sie so, dass sich Feuchtigkeit in kühleren Zimmern niederschlägt und Schimmel begünstigt wird.
3. Freihalten der Heizkörper: Möbel oder lange Vorhänge vor den Heizkörpern können bis zu 8 % der Wärme absorbieren. Stellen Sie sicher, dass auch das Thermostatventil frei zugänglich ist.
4. Möbel mit Abstand zu Außenwänden aufstellen: Ein Abstand von 5 bis 10 cm zur Wand ermöglicht eine bessere Luftzirkulation und verhindert Schimmelbildung.
5. Regelmäßiges Stoßlüften statt gekippter Fenster: Öffnen Sie mehrmals täglich alle Fenster für 5 bis 15 Minuten weit, um die Luft effektiv auszutauschen und Wände nicht auskühlen zu lassen.
6. Heizkörper während des Lüftens abdrehen: Vermeiden Sie Energieverluste durch das Heizen gegen die einströmende kalte Luft.
7. Schlafzimmer morgens gründlich durchlüften: Hohe Luftfeuchtigkeit im Schlafzimmer sollte durch regelmäßiges Lüften nach außen abgeführt werden.
8. Wasserdampf sofort nach draußen abführen: Beim Kochen, Duschen oder Bügeln entstehende Feuchtigkeit sollte umgehend durch gezieltes Lüften nach außen abgeführt werden, um eine Ausbreitung in der Wohnung zu verhindern.
9. Wäsche im Freien trocknen: Wenn möglich, trocknen Sie Ihre Wäsche im Freien. In der Wohnung getrocknete Wäsche sollte in einem gut gelüfteten Raum aufgehängt werden, um Feuchtigkeitsprobleme zu vermeiden.
Bitte beachten Sie die rechtzeitige Zahlung der Mietsicherheit gemäß den
vertraglichen Vereinbarungen. Die fällige Kautionsrate ist zum Übergabetermin nachweislich zu leisten. Sie haben folgende Möglichkeiten zur Kautionsleistung:
1. Überweisung auf unser Mietenkonto
oder
2. Mitbringen eines Kautionssparbuchs sowie einer von der Bank unterzeichneten Verpfändungserklärung zur Wohnungsübergabe.
Bargeldzahlungen sind nicht möglich. Kautionsbürgschaften bieten wir in der Regel nicht an.
Die Kaution wird getrennt vom Vermögen des Vermieters hinterlegt und verzinst. Die Zinsen stehen Ihnen bei Auszahlung der Kaution zu. Während des laufenden Mietverhältnisses ist eine Verrechnung von Forderungen mit der Kaution nicht möglich. Gemäß der Rechtsprechung berechtigen auch eventuelle Mängel nicht zur Zurückhaltung der Kaution. Eine Nichtzahlung der Kaution kann zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung und sofern keine offenen Miet- oder Nebenkostenzahlungen bestehen, erstatten wir Ihnen die Kaution auf das von Ihnen angegebene Konto zurück. Etwaige bestehende Forderungen unsererseits werden von der Kaution abgezogen. Möglicherweise behalten wir einen Teil der Kaution bis zu 12 Monate nach Mietvertragsende für eventuelle Nachforderungen (z. B. aus der jährlichen Nebenkostenabrechnung) ein. Im Falle einer Abtretungserklärung oder Pfändung zahlen wir die Kaution nur an den berechtigten Dritten aus.
Es tut uns leid zu hören, dass Sie die Wohnung verlassen möchten. Wir hoffen, dass Sie während Ihrer Miete bei uns eine angenehme Zeit hatten. Bitte beachten Sie bei Ihrer Kündigung unbedingt folgende Punkte:
- Geben Sie im Kündigungsschreiben Ihre Mieternummer an.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen im Mietvertrag genannten Mietern unterschrieben werden.
- Kündigungsschreiben per E-Mail oder Fax sind nicht ausreichend, auch nicht zur Einhaltung von Fristen.
- Teilen Sie uns Ihre neue Anschrift mit, um etwaige ausstehende Nebenkostenabrechnungen zusenden zu können.
Die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. Zur Einhaltung dieser Frist ist entscheidend, dass der Brief bei Ihrem Vermieter eingegangen ist. Das Datum des Poststempels oder der Absendung ist nicht maßgeblich.
Nach Erhalt Ihrer Kündigung senden wir Ihnen eine Kündigungsbestätigung. In dieser Bestätigung werden die nächsten Schritte bezüglich der Abnahme und Übergabe der Wohnung erläutert.
Im Falle des Todes eines Mieters besteht sowohl für die erbberechtigte Person als auch für den Vermietenden die Möglichkeit, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mietenden außerordentlich mit gesetzlicher Frist zu kündigen.
Bitte beachten Sie, dass Sie als erbberechtigte Person sämtliche Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietverhältnis übernehmen. Das umfasst sowohl bestehende Forderungen als auch mögliche zukünftige Nachforderungen.
Falls Sie das Erbe nicht antreten möchten, senden Sie uns bitte eine amtlich ausgestellte Erbausschlagungsurkunde und vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Rückgabe der Wohnungsschlüssel.
Legionellen sind natürliche Bakterien, die im Trinkwasser vorkommen können. Durch geeignete technische Maßnahmen lassen sich ihre Ausbreitung und Gesundheitsrisiken jedoch kontrollieren. Krankheitsfälle können in der Regel durch das Einatmen von vernebeltem Wasser entstehen, beispielsweise beim Duschen oder durch Wasserhähne.
Nach medizinischen Erkenntnissen stellen Legionellen bei der Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt keine gesundheitliche Gefahr dar, ebenso wenig beim Trinken des Leitungswassers.
Gemäß Trinkwasserverordnung wird das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersucht.
Als Mieter tragen Sie zur Sicherheit innerhalb Ihrer Wohnung bei, indem Sie folgende vorbeugende Maßnahmen regelmäßig durchführen:
- Reinigung und Entkalkung der Perlatoren der Wasserhähne, zum Beispiel mit Essigessenz.
- Lassen Sie an sämtlichen Wasserentnahmestellen in der Wohnung nach längerer Abwesenheit etwas kaltes Wasser ablaufen, besonders nach mehreren Tagen ohne Nutzung.
Sollten Sie mit der Miete in Rückstand geraten, wenden Sie sich bitte sofort an Ihre Mietverwaltung. Wir versuchen dann, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Lassen Sie es bitte auf keinen Fall so weit kommen, dass wir Ihnen Mahnungen senden oder den gesetzlichen Regelungen entsprechend das Mietverhältnis kündigen müssen.
Aufnahme einer weiteren Person in den Mietvertrag:
Teilen Sie uns Ihren Wunsch bitte schriftlich mit. Wir benötigen von der Person, die als weitere Mietende Person mit aufgenommen werden soll, die gleichen Unterlagen, die wir von allen Mietinteressierten erbitten.
Wenn wir uns für die Aufnahme in den Mietvertrag entschieden haben, wird ein Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag abgeschlossen.
Auszug einer eingetragenen Mietperson
Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Der Vermietende muss der Entlassung einer eingetragenen Mietperson aus dem Mietvertrag schriftlich zustimmen.
Die aus dem Mietvertrag austretende Person haftet für den Vertragszeitraum weiter für Forderungen des Vermietenden.
Wir prüfen, ob wir unsere Zustimmung erteilen können und melden uns hierzu schnellstmöglich bei Ihnen. Wenn wir uns für die Entlassung der Person aus dem Mietvertrag entschieden haben, wird ein Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag abgeschlossen.
Tod des im Mietvertrag aufgeführten (Ehe-) Partners
Benachrichtigen Sie uns bitte schriftlich und fügen Ihrem Schreiben eine Kopie der Sterbeurkunde bei. In einem auch von Ihnen zu unterzeichnender Nachtrag zum Mietvertrag werden wir vereinbaren, dass Sie nun einziger Mietvertragspartner sind.
Abfälle müssen sortenrein getrennt entsorgt werden. Plastik-Abfälle gehören auf keinen Fall in die Biotonne. Genauere Informationen darüber, welche Abfälle in welche Tonne gehören, finden Sie hier.
Bitte stellen Sie niemals Abfälle neben die Abfallbehälter.
Vermeiden Sie Einwegverpackungen und nutzen Sie stattdessen
Mehrwegverpackungen. Entsorgen Sie überflüssige Verpackungen direkt im
Geschäft.
Grundsätzlich können Sie gerne einen potenziellen Nachmieter oder eine
Nachmieterin vorschlagen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der SEMMELHAACK nicht verpflichtet ist, den Vorschlag von Ihnen zu akzeptieren. Sollte kein unmittelbar anschließender Mietvertrag mit einem Nachmietenden zustande kommen, bleiben Sie bis zum Ende Ihres vertraglich festgelegten Mietverhältnisses zur Zahlung der Miete verpflichtet.
Sie können dazu beitragen, dass wir schnell einen geeigneten Nachmietenden finden, indem Sie flexible Wohnungsbesichtigungstermine ermöglichen und uns erlauben, Interessenten Ihre Telefonnummer weiterzugeben.
Wir bemühen uns, die Betriebs- und Heizkostenabrechnung schnellstmöglich zu erstellen.
Für eine zeitnahe Abwicklung sind wir jedoch auf den fristgerechten Erhalt sämtlicher erforderlicher Rechnungsbelege von Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen sowie öffentlichen Verwaltungen angewiesen.
Gemäß gesetzlicher Vorgaben muss die Abrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden.
Tipps für die Küche und das Bad:
- Gießen Sie kein heißes Fett in den Ausguss, da es dort abkühlt, verhärtet und zu erheblichen Rohrverstopfungen führen kann.
- Geben Sie keine Soßen in die Spüle. Entfernen Sie Essensreste vom Geschirr vor dem Abwasch und entsorgen Sie sie im Abfall.
- Vermeiden Sie grundsätzlich, Essensreste in die Spüle zu geben.
- Ein Sieb in der Küchenspüle fängt Essensreste auf, während Haarsiebe in Wanne und Dusche Haare zurückhalten.
- Entfernen Sie täglich Haare und andere Rückstände.
- Spülen Sie einmal pro Woche heißes Wasser mit Spülmittel für zwei bis drei Minuten durch den Abfluss, um Fettreste zu lösen.
Tipps für die Toilette:
- Entsorgen Sie kein Katzenstreu über die Toilette, da es sich im Wasser aufblähen kann und zu Überschwemmungen in den unteren Etagen führen könnte.
- Binden, Tampons, Windeln, Küchenpapier sowie Feucht- oder Kosmetiktücher gehören nicht in die Toilette, sondern in den Hausmüll.
- Bei einer Rohrverstopfung sollten Sie nicht selbst handeln. Informieren Sie sofort Ihre Mietverwaltung über das Problem.
Vor Abschluss eines Mietvertrags prüfen wir die Bonität der Mieter, sofern diese damit einverstanden sind. Hierzu führen wir eine SCHUFA-Abfrage durch, um zu klären, ob es Mahnverfahren, gerichtliche Forderungen oder eine eidesstattliche Versicherung gibt. Diese Abfrage müssen nicht Sie uns vorlegen, sondern wird von SEMMELHAACK übernommen. Selbstverständlich werden diese Auskünfte gemäß den Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nicht an Dritte
weitergegeben.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir durch die SCHUFA-Abfrage unser Mietausfallrisiko minimieren möchten.
Die Entwicklung des Strompreises können Sie nicht direkt beeinflussen – Ihren eigenen Verbrauch dagegen durchaus. Hier finden Sie Stromspar-Tipps, die sich sofort bezahlt machen:
- Ausschalten statt Stand-by: Schalten Sie Fernseher, DVD-Player und PC-Monitore komplett aus, um unnötigen Stand-by-Verbrauch zu vermeiden. Verwenden Sie abschaltbare Steckdosenleisten für Geräte ohne echten Netzschalter.
- Sparsame Geräte anschaffen: Achten Sie beim Neukauf von Geräten auf deren Energieverbrauch. Das Energielabel gibt Aufschluss über die Effizienzklasse, aber prüfen Sie auch den konkreten Verbrauch, da die Klassen eine Spanne abdecken können.
- Energieeffizient kühlen: Stellen Sie Kühl- und Gefriergeräte kühl auf und vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung. Halten Sie eine Temperatur von +7 Grad im Kühlschrank und -18 Grad im Gefrierfach. Tauen Sie Gefrorenes energiesparend im Kühlschrank auf und öffnen Sie Kühlgeräte nur kurz.
- Stromsparend kochen: Kochen Sie mit gut schließendem Deckel, nutzen Sie die Restwärme und vermeiden Sie übermäßige Flüssigkeitszugabe. Verzichten Sie beim Backofen auf das Vorheizen.
- Spülmaschine mit Sparprogramm betreiben: Nutzen Sie das 50-Grad-Programm und beladen Sie die Spülmaschine vollständig für eine optimale Energieeffizienz.
- Boiler im Urlaub abschalten: Schalten Sie den Warmwasserboiler bei längerer Abwesenheit aus und bei kurzer Abwesenheit auf eine niedrigere Temperatur.
- Effizient Wäsche waschen: Nutzen Sie die maximale Füllmenge der Waschmaschine und waschen Sie bei niedrigeren Temperaturen wie 40 Grad, um Energie zu sparen.
- Wäschetrockner sparsam einsetzen: Trocknen Sie die Wäsche, wenn möglich im Freien oder nutzen Sie einen Wäscheständer. Reinigen Sie regelmäßig das Flusensieb, um die Trockenzeit zu minimieren.
- Energiesparlampen oder LEDs verwenden: Ersetzen Sie herkömmliche Glühbirnen durch Energiesparlampen oder LEDs, um bis zu 80 % Strom zu sparen.
- Passenden Computer anschaffen: Passen Sie die Computerleistung Ihrem Bedarf an, um Strom zu sparen. Laptops verbrauchen im Vergleich zu Desktop-PCs weniger Energie.
- Ladegeräte vom Stromnetz trennen: Ziehen Sie den Stecker von Ladegeräten aus der Steckdose, wenn der Akku geladen ist, um unnötigen Stromverbrauch zu vermeiden.
Trinkwasser ist kostbar – doch Wassersparen ist nicht schwierig. Hier finden Sie einige Tipps für das effektive Wassersparen im Haushalt:
- Duschen statt Baden: Ein Vollbad verbraucht 150 bis 180 Liter Wasser, während ein fünfminütiges Duschbad je nach Duschkopftyp und Nutzung nur 30 bis 90 Liter benötigt.
- Wasserhahn schließen beim Zähneputzen und Rasieren: Vermeiden Sie es, Wasser unnötig laufen zu lassen. Beim Zähneputzen oder Rasieren können in nur 2 Minuten bis zu 20 Liter Wasser verschwendet werden.
- Geschirrspülmaschine voll beladen: Spülen Sie Essensreste nicht vor, sondern entfernen Sie sie mit Küchenpapier. Moderne Geschirrspülmaschinen verbrauchen weniger Wasser und Energie als das Spülen von Hand, insbesondere wenn sie voll beladen sind.
- Waschen ohne Vorwäsche: Vermeiden Sie das Vorwaschprogramm, es sei denn, die Kleidung ist stark verschmutzt. Starten Sie die Waschmaschine nur mit einer voll beladenen Trommel und nutzen Sie sparsame Waschprogramme, um Wasser zu sparen.
Sollte für die Anmietung einer unserer Wohnungen ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich sein, finden Sie diese Information im jeweiligen Wohnungsinserat.
Vor Abschluss des Mietvertrags müssen Sie uns einen gültigen WBS vorlegen.
Bitte beachten Sie:
- Beantragung des WBS: Den WBS können Sie im Rathaus Ihrer Stadt (Wohnungsamt) beantragen. Dort wird geprüft, ob Ihr Einkommen die festgelegten Grenzen nicht überschreitet.
- Gültigkeitsdauer: Der WBS ist jeweils nur für ein Jahr gültig.
- Vergleich mit den Wohnungsdetails: Falls Sie bereits im Besitz eines WBS sind, vergleichen Sie bitte die Angaben der angebotenen Wohnung mit den auf Ihrem WBS vermerkten Daten. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr WBS für die angebotene Wohnung gilt, kontaktieren Sie bitte vor einer Wohnungsbesichtigung das zuständige Wohnungsamt.
Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein finden Sie beispielsweise hier.